Wasserabstelltermin am 14.11.2026 ab 9 Uhr
Die Anwesenheit ist Pflicht, da die Wasseruhren kontrolliert werden. Bei Nichtanwesenheit werden 20 € Strafgeld berechnet.
News
Neuigkeiten, Beschlüsse und Infoblätter des Vorstands – alles an einem Ort.
Die Anwesenheit ist Pflicht, da die Wasseruhren kontrolliert werden. Bei Nichtanwesenheit werden 20 € Strafgeld berechnet.
Sehr geehrte Mitglieder, hier ein paar Infos zum Mieten des Vereinsheims:
Der Vorstand
Hallo liebe Gartenfreunde, bei einem Rundgang durch die Gartenanlage ist dem Vorstand aufgefallen, dass vor einigen Gärten Salz oder Essig zur Beseitigung von Unkraut eingesetzt wurde.
Das ist gesetzlich nicht erlaubt und kann unter Umständen zu Geldbußen führen – das möchten wir verhindern. Wir bitten euch deshalb, auf den Einsatz solcher Mittel zu verzichten.
Auf versiegelten Flächen (wie Gehwegen, Einfahrten, gepflasterten Terrassen und Gartenwegen) ist der Einsatz nicht ausdrücklich zugelassener Herbizide verboten. Laut § 3 des Pflanzenschutzgesetzes ist das Ausbringen von Essig auf Nichtkulturlandflächen rechtswidrig. Essigreiniger enthalten zudem Tenside, die schädlich für wichtige Mikroorganismen im Boden sind.

Unsere Gartenanlage ist ab sofort unter Breslauer Straße 1a in Liebenburg zu finden – ganz einfach ins Navi eingeben.
Bei Nichteinhaltung der Gartenpflege liegt es im Ermessen des Vorstands, zwei Wochen nach Erhalt einer Mahnung notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Die Kosten für den Arbeitseinsatz werden dem Pächter in Rechnung gestellt und können je nach Aufwand 150 bis 450 € betragen.
Gemäß Mitgliederbeschluss vom 11.09.2021 der Jahreshauptversammlung gelten folgende maximale Größen:
Geringe Größenabweichungen können durch die Füllhöhe ausgeglichen werden. Ein Wasserwechsel oder die Entleerung des Pools muss durch den Vorstand genehmigt werden. Bei Nichtbeachtung ist der Pool umgehend aus der Parzelle zu entfernen.