News

Aktuelles & Aushänge

Neuigkeiten, Beschlüsse und Infoblätter des Vorstands – alles an einem Ort.

  1. Wichtig

    Wasserabstelltermin am 14.11.2026 ab 9 Uhr

    Die Anwesenheit ist Pflicht, da die Wasseruhren kontrolliert werden. Bei Nichtanwesenheit werden 20 € Strafgeld berechnet.

  2. Vereinsheim

    Infoschreiben zur Vermietung des Vereinsheims

    Sehr geehrte Mitglieder, hier ein paar Infos zum Mieten des Vereinsheims:

    • Mitglieder des KGV „Lewer Au“ zahlen 100 € + 50 € Kaution.
    • Nichtmitglieder zahlen 150 € + 50 € Kaution.

    Der Vorstand

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  3. Infoblatt

    Informationsblatt 04: Kein Salz und Essig gegen Unkraut

    Hallo liebe Gartenfreunde, bei einem Rundgang durch die Gartenanlage ist dem Vorstand aufgefallen, dass vor einigen Gärten Salz oder Essig zur Beseitigung von Unkraut eingesetzt wurde.

    Das ist gesetzlich nicht erlaubt und kann unter Umständen zu Geldbußen führen – das möchten wir verhindern. Wir bitten euch deshalb, auf den Einsatz solcher Mittel zu verzichten.

    Auf versiegelten Flächen (wie Gehwegen, Einfahrten, gepflasterten Terrassen und Gartenwegen) ist der Einsatz nicht ausdrücklich zugelassener Herbizide verboten. Laut § 3 des Pflanzenschutzgesetzes ist das Ausbringen von Essig auf Nichtkulturlandflächen rechtswidrig. Essigreiniger enthalten zudem Tenside, die schädlich für wichtige Mikroorganismen im Boden sind.

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  4. Neuigkeit

    Jetzt haben wir auch unsere eigene Hausnummer 🙂

    Unsere Gartenanlage ist ab sofort unter Breslauer Straße 1a in Liebenburg zu finden – ganz einfach ins Navi eingeben.

  5. Gartenordnung

    Wichtig: Gartenpflege

    • regelmäßig Hauptwege jäten und Überwuchs von Büschen und Bäumen zurückschneiden
    • Wildwuchs zu den Nachbargrundstücken jäten (sofern keine andere Vereinbarung mit den Nachbarn besteht)
    • generell das Grundstück nicht verwildern lassen
    • Strauchschnitt entsorgen oder zerkleinern & kompostieren
    • keinen Müll & keine Lebensmittel(reste) lagern – das lockt Ungeziefer an

    Weiteres

    • Ab 20 Uhr herrscht Abendruhe, nach 22 Uhr Nachtruhe.
    • Feiertagsruhe besteht an Sonn- und Feiertagen.
    • Am Tag des Anstellens und Ablesens der Wasseruhr besteht Anwesenheitspflicht. Bei Abwesenheit ist ein Strafgeld von 20 € laut Versammlungsbeschluss zu zahlen.

    Bei Nichteinhaltung der Gartenpflege liegt es im Ermessen des Vorstands, zwei Wochen nach Erhalt einer Mahnung notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Die Kosten für den Arbeitseinsatz werden dem Pächter in Rechnung gestellt und können je nach Aufwand 150 bis 450 € betragen.

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  6. Beschluss

    Neue Poolgrößen ab dem Gartenjahr 2022

    Gemäß Mitgliederbeschluss vom 11.09.2021 der Jahreshauptversammlung gelten folgende maximale Größen:

    • Rundpool: Durchmesser 3,00 m
    • Rechteckpool: 3,10 m × 2,50 m
    • Füllhöhe jeweils 0,50 m bis 0,60 m (ca. 4,50 m³ Wasser)

    Geringe Größenabweichungen können durch die Füllhöhe ausgeglichen werden. Ein Wasserwechsel oder die Entleerung des Pools muss durch den Vorstand genehmigt werden. Bei Nichtbeachtung ist der Pool umgehend aus der Parzelle zu entfernen.

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